1705 – Was vor 300 Jahren geschah…
3. Kaiser Joseph I.
Nr. 40 Huldigungs-Commissions-Protokoll 1705 Aulendorf, 26. Februar 1706 Signatur: RK, Wahl- und Krönungsakten 24b Handschrift mit eingebundenen handkolorierten Zeichnungen und Drucken, Papier Protokoll der Huldigung der Reichsstädte im Schwäbischen Reichskreis, angelegt durch den kaiserlichen Kommissär Franz Maximilian Eusebius Graf zu Königsegg und Rotenfels 1705 mit 69 Beilagen Die Huldigung ist die durch einen Eid oder andere Anerkennungshandlungen vollzogene Treuebindung der Untertanen an ihren Herrn. Zugleich verspricht der Herr, das Recht zu wahren und speziell die Privilegien der Untertanen zu beachten. In den Reichsstädten huldigten seit dem 13. Jh. zunächst Rat und Bürgerschaft direkt dem König als ihrem Herrn. An die Stelle dieser feierlichen persönlichen Huldigung trat später eine solche durch Gesandte. Die Huldigung im Schwäbischen Reichskreis erstreckte sich auf die Reichsstädte Ulm, Biberach, Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Rottweil, Weil der Stadt und Wimpfen. Die Reise des kaiserlichen Kommissärs Franz Maximilian Eusebius Graf zu Königsegg und Rotenfels begann am 10. August 1705 in Ulm und endete am 27. November 1705 in Heilbronn. Die Huldigung wurde nicht durch den Kaiser persönlich, sondern durch seinen Kommissär entgegengenommen. Dieser hielt den Ablauf der Feierlichkeiten, die sich meistens in ähnlicher Weise gestalteten, in einem ausführlichen Protokoll mit 69 Beilagen fest: Nach Entgegennahme des Treueeides des Bürgermeisters und der Bürgerschaft versicherte der kaiserliche Gesandte der Stadt des Schutzes und der Gnade des Kaisers. Anschließend wurde ein Gottesdienst gefeiert und ein Festbankett abgehalten. In einigen Städten brachte man zusätzlich ein kleines Theaterstück zur Aufführung. Zuweilen wurden dem Kommissär auch Petitionen oder Beschwerdebriefe wegen verschiedener Missstände überreicht. a) “Sol occubuit, sol oriens nox nulla secuta est vel Pater vivit in Filio“ (Die Sonne versank und die aufgehende Sonne lässt keine Nacht nachfolgen, oder: der Vater lebt im Sohn weiter) “Des Grossen Leopolds vergangnen Kaysers Glantz hat Josephs Kaysers Sonn sogleich ersetzet gantz“ Protokoll, aufgeschlagen die Seite der Huldigung der Reichsstadt Schwäbisch Hall (Motiv auf Plakat und Katalog)