700 Jahre Schweiz

II. Von der Habsburg nach Österreich

instrument von Basel deutlich niederschlug: Sie waren die Vertragspartner, ihre prachtvoll geschnittenen Siegel hängen an dem riesigen wortreichen Pergamentblatt. Neben Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg/Fribourg und Solothurn siegelte die Stadt Chur lediglich „zu merer Sicherheit“, und die Wünsche der Bündner wurden nicht erfüllt: Schon der erste Artikel hielt fest, daß die Acht Gerichte des Prättigau bei Österreich- Tirol zu verbleiben hatten. Trotz der deprimierenden Niederlagen war Maximilian nicht zu direkt geführten Friedensgesprächen bereit, aber das Drängen des Herzogs von Mailand erreichte, daß die Kontrahenten seinen Bevollmächtigten, Giovanni Galeazzo Visconti, als Vermittler akzeptierten. Lodovico il Moro war in höchstem Maß an einer Beruhigung der feindlichen Fronten interessiert, da er sich die Unterstützung des Königs und der Eidgenossen gegen die Bedrohung seiner Herrschaft durch Frankreich erhoffte. In unermüdlichem persönlichem Einsatz gelang es Visconti zunächst, einen Waffenstillstand und einen Vorfrieden abzuschließen, nachdem die ersten Forderungskataloge beider Parteien wechselseitig zurückgewiesen worden waren. Während der wochen­langen Verhandlungsrunden im September sollte es über die Frage des Landgerichts im Thurgau, das vom Reich an Konstanz verpfändet, in­zwischen aber in den Händen der Eidgenossen war (die eine Restitution verweigerten), fast zum Bruch gekommen. Die Lösung, nach der Lodovico als Schiedsrichter urteilen sollte - er sprach das Pfand mit der Bedingung den Eidgenossen zu, daß der Kaiser (oder König) es jederzeit um 20.000 Goldgulden zurückkaufen könne verschleierte die tatsächliche Situation: Die Eidgenossen behaupteten ihren Besitz. Im übrigen verdeckte der wie die „Ewige Richtung“ in deutscher Sprache abgefaßte Text - für den Aussteller der Urkunde, Herzog Lodovico, daher sicher unverständlich - in seiner gemäßigten Wortwahl die unüberwindlichen Gegensätze zwischen dem selbstbewußten König und den ebenso selbstbewußten Eidgenossen. Trotz­dem ist klar erkennbar, wer das Heft in der Hand hielt: Nicht der König, auf den man unter peinlicher Vermeidung des Wortes „Reich“ (als involvierter Partei) Rücksicht nahm, und nicht die Bündner, mit deren Beschwerden sich ein Schiedsspruch Bischof Friedrichs von Augsburg befassen sollte, sondern die Eidgenossen. Wenn Maximilian alle „vechden, ungnad, acht, prozesse, beswärungen“ gegen sie aufhob, so hieß das im Klartext, daß Strafmittel von seiten des Reichskammergerichts nicht anzuwenden waren. Die Zugehörigkeit zum Reich war nicht ausdrücklich aufgehoben, aber die Gerichts- und Steuerhoheit des Reiches konnte nicht wirksam werden. Und während die Eidgenossen offiziell auf Schadenersatz verzichteten, erklärte sich Lodovico schriftlich bereit, die Auszahlung von 10.500 Gulden zu übernehmen. Alle Anstrengungen, einen Ausgleich zu erzielen, um möglichst rasch die militärischen Kräfte Maximilians für Mailand binden zu können, waren vergebens: 5 Tage vor der Besiegelung hatten die Franzosen die Lombardei erobert. 25

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