700 Jahre Schweiz

II. Von der Habsburg nach Österreich

Graf Johann IV. von Habsburg, Herr zu Laufenburg, regelt eine Schuldentilgung gegenüber Äbtissin und Konvent des Klosters St. Fridolin in Säckingen 1390 Juli 14 Or. Pergament, Siegel (abgefallen); 31, 5 cm x 24, 5 cm FHKA Kontrakte und Reverse C 1784/15 Graf Johann IV., der Jüngere (gest. 1408), „Herre zu Louffemberg“, war der letzte männliche Sproß der „Schweizer“ Linie der Habsburger. 1386 verkaufte er seine Herrschaft Laufenburg an die österreichische Linie des Hauses unter der Bedingung, daß sie ihm als Erblehen zurückgegeben werde. Diese Urkunde ist, laut Protokoll der Sammlung der „Kontrakte und Reverse“, eine von „fünfzehn Stück Original Verschreibungen von dem gräfl. habspurgischen Haus für die Stadt Lauffenburg de Anno 1351 bis Annum 1390“. Maria Theresia ließ 1775 die verpfändeten Gebiete um 22.079 Gulden 26 2/3 Kreuzer wieder einlösen und ihren Besitzungen im Fricktal zuweisen. Die Urkunde ist daher nicht nur wegen des Ausstellers, des letzten gräflichen Habsburgers, von Interesse, sondern auch aufgrund der Erwäh­nung jenes Schweizer Territoriums, das dem Haus Habsburg am längsten erhalten blieb. S 9 10 Urbar von Rheinfelden [1415 nach Februar 4 - Ende März] Papierhandschrift 51 Folien mit einer ganzseitigen und 7 halbseitigen Miniaturen; 23 cm x 30,5 cm HHStA Handschrift Bl. 132 Nicht nur ihrer Miniaturen wegen zählt diese Handschrift zu den kostbarsten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, erhöht wird ihr Wert durch die sonst kaum zu beobachtende Tatsache, daß ein Hilfsmittel der wirtschaft­lichen Praxis künstlerisch ausgestaltet wurde. In einem Urbar verzeichnete man alle Güter einer Herrschaft mit deren jährlichen Erträgnissen, d. h. den Abgaben - meist in Form von Naturalien -, die dem Grundherren zu leisten waren. Im vorliegenden Fall werden die Schweine aufgezählt - „dicz sind die zins schwein“ -, die als Zins einzelner Bauern fällig sind: „Heinczi Karrer“, „Werenly Geyger“ und „Heini Orab“ haben für ihre Bauerngüter („schuep- pes“) neben der Ablieferung je eines Schweines zusätzlich je 6 Schilling bar zu bezahlen. Das Urbar vermerkt keinen Fälligkeitstermin und schweigt sich auch darüber aus, ob die Übergabe tatsächlich stattfand. Es handelt sich daher 20

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