700 Jahre Schweiz

II. Von der Habsburg nach Österreich

reichischen und steirischen Stände nicht nach: Ihre Gesandten argumentierten mit dem Bibelwort (Matthäus 6,24), daß niemand zwei Herren dienen könne, gegen die Herrschaftsausübung durch beide Brüder, - und der König gab am 1. Juni 1283 mit der Erklärung von Rheinfelden nach: Er habe sich zwar bei der „Zuerkennung der Länder Österreich, Steiermark, Krain und der (Windischen) Mark die volle (Verfügungs-)gewalt Vorbehalten“, gehe aber mm auf die Wünsche der Stände ein und ändere kraft königlicher und väterlicher Autorität die Lehensvergabe dahingehend, „daß der vorbesagte Albrecht und seine männlichen Erben . . . die Fürstentümer und Herrschaften . . . allein auf ewig innehaben und behalten sollten“. Gelänge es innerhalb der nächsten vier Jahre nicht, den jüngeren Rudolf mit einem König- oder Fürstentum für seinen Verzicht zu entschädigen, müsse er mit Geld abgefunden werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen würde bedeuten, daß Rudolfs (II.) Anrecht auf die Ländergruppe unvermindert aufleben würde. Diese Regelung besiegelte der Vater mit seinem Thronsiegel (d = 9,2 cm) aus naturfarbenem Wachs an rot-weißen Seidenschnüren: Es zeigt den Typus der königlichen Majestät mit den Insignien der Laubkrone, des Szepters und des Reichsapfels. Die Stände beschworen am 11. Juli 1283 (HHStA Allgemeine Urkundenreihe) den ihnen entgegenkommenden Wortlaut. König Rudolf hatte zunächst versucht, mit der Lehensübertragung an beide Söhne das Prinzip der Gesamthandbelehnung, das in den folgenden Jahrhunderten die Erbfolge des Hauses Österreich bestimmen sollte, anzuwenden. Hatte die ältere Forschung darin nur das Bestreben gesehen, Teilungen auszuschalten, so betrachtet man heute diese Rechtsform als Übertragung des alemannischen Rechtes der Hausgemeinschaft auf die neuerworbenen Herzogtümer. Dieses den Ständen der babenbergischen Länder unbekannte und fremde Rechtselement würde deren Widerstand erklären, dem der Bibelvers eine eindrucksvolle Begründung lieferte. Mit der Rheinfeldner Belehnung waren die Würfel gefallen: Die Grafen von Habsburg übernahmen einen neuen Herrschaftskomplex, die österreichischen Erblande sollten zum zweiten Stammland werden. Druck: Ausgewählte Urkunden zur Verfassungsgeschichte der deutschösterreichischen Erblande im Mittelalter, hg. v. Emst Frh. v. Schwind und Alphons Dopsch (Innsbruck 1895) S. 133-136. Lit.: Regesta Imperii VI/1, hg. v. Oswald Redlich (Innsbruck 1898) n. 1783; Oswald Redlich Rudolf von Habsburg (Innsbruck 1903) S. 378-382; Regesta Habsburgica II/l, bearb. v. Harold Steinacker (Innsbruck 1934) n. 103; Alphons Lhotsky Geschichte Österreichs seit der Mitte des 13. Jahrhunderts (Wien 1967) S. 53 ff, 62 f. Th 17

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