Burgtheater in Dokumenten

Vorwort

IV zusammen, denen die Hoftheater unterstellt waren. Die in den alten Obersthofmeisteramts­akten enthaltenen Dokumente stammen nur von jenen Personen, welche mit Dekreten bestellt und daher pensionsberechtigt waren. Alle für die spätere Zeit rechtlich nicht relevanten Aufzeichnungen und Beilagen, vor allem über Personen, die mit Kontrakten (Verträgen) ihre Beschäftigung erhielten - und dazu gehörten alle Schauspieler - wurden noch in alter Zeit von Amts wegen ausgeschieden und vernichtet. Das Zurückgreifen auf ältere Zeiten bedingt freilich das Abrücken von der gewohnten Vorstellung, daß das Burgtheater immer nur Sprechtheater war: Bis zum Beginn des 19» Jahrhunderts war das eigentliche Hoftheater nicht Sprech- oder Musiktheater, sondern in der Regel beides zugleich. Es wäre wohl so geblieben, wenn die jeweils eingetretenen Zeitereignisse die Ausführung der verschie­denen Vorhaben nicht verhindert hätten. Die Zeitereignisse, die zu den finanziellen Schwierigkeiten führten, erzwangen die Ab­kehr vom teureren Musik- zum kostensparen­den Sprechtheater, soweit die Theater vom Hof selbst betrieben wurden. Das Sparsam­keitsdenken setzte spätestens mit Kaiser Karl VI. ein, der die Finanzverwaltung (1712 die Hofkammer) erstmals für Kontroll­und Einsparungsmaßnahmen heranzog; diese staatliche Kontrolle und der von dort her kommende Ruf nach Schonung der Staatsfinanzen sind bis in unsere Zeit ununterbrochen nach­weisbare Die wiederholten Verpachtungen der Hoftheater (1741-1752, 1765-1776 bzw. - nur Kärntnertortheater - bis 17Ö5» 1794-1817 und - wieder nur Kärntnertortheater als Operntheater - 1821-1848) sollten ausschließ­lich dazu dienen, die Staatskasse, d.h. die

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