Burgtheater in Dokumenten

Historischer Überblick

- 27 ­Pacht durch Pálffy könne nur sinnvoll sein, wenn ihm die nötigen Vollmachten erteilt würden, um mit Strenge gegen widerstrebende Schauspieler Vorgehen zu können» Die ksl. Resolution auf das Gutachten des obersten Hoftheaterdirektors Wrbna lautete, daß der Pachtübernahme durch Pálffy nichts im Wege liege, soferne Pálffy die nötige Kaution (600,000 fl.) hinterlege; der Ks. wäre geneigt, ihm den Titel "Hoftheater Director" zu verleihen» ** Gl k6 ex 1810, fol. 5^ und 66. 55 Logen-Besitzstreit (Vor 1811 April 6), Anzeige darüber mit Bestätigungen Richtung Bühne vorrücken zu dürfen» In einem Gutachten der Hofkammer-Proku- ratur wurde zum Ausdruck gebracht, daß ein Erbrecht auf Hoftheaterlogen nur insolange gelte, als das Logenabonnement abgeschlossen sei. Danach wäre die Loge frei verfügbar. Die weitere Vergabe ge­schah in der Weise, daß alle Logenin­haber um eine Nummer der Bühne zu nach­rückten. Diese Gepflogenheiten waren in beiden Hoftheatern gleich, ** Gl 65 ex 1811, fol. 26/27. 56 Zeitungskritik 1811 April, Hoftheaterdirektion an Polizei- und Zensurshofstelle um Unterstützung gegen unberechtigte Zeitungskritik. Konzept von Sonnleithner, eh. Korrekturen

Next

/
Thumbnails
Contents