Burgtheater in Dokumenten
Historischer Überblick
- 3 Dazu eh. Resolution des Ks. Joseph I.: "Es solle der Suplicant mit dem titul und besoldung wie sein verstorbener Vetter auf- genohmen und begnadet werden". ** OMeA Ko 13 fol. 32. 6 Hoftheatralstaat-Regulierung durch Karl VI0 a) 1712 Sept. 27, Vortrag des Oberst- hofmeisters über vom Ks. anbefohlene Kommissionsberatung mit der Hofkammer über Ersparungsmaßnahmen bei den Hofstaatsbediensteten; "was zu denen Theatris, Comoedien und Opern gehörig", wird mit eigenen "Specificationes" vorgelegt werden. Dazu die eh. Resolution des Ks.: "Placet die einrichtung und soll ehest vortgefahrn auch mit allen hofämbtern und der Camer zamgetreten werden, umb diser sach völlig einmahl ein endt zu machen, was auch provisoner wais einig gnad geniessen soll. Carl mp." b) 1712 Okt. diesbezüglicher Vortrag (in Abschrift) über zukünftige Verwendung der unter Joseph I. "zu denen Theatris gehörig geweste Persohnen als Compositori, Poeten etc." (aufgeschlagen die Poeten) ** OMeA K. 13 fol. 282', 283; OMeA Hofparteyenprotokolle Bd. 7 fol. 331'1 332. 7 Giuseppe Galli-Bibiena (undatiert, vor 1727 Jan. 10) eh. Gesuch um ksl. Dekret als erster Theatralinge- nieur und Architekt nach seinem verstorbenem Vater Antonio.