Walter A. Schwarz: „Vergänglicher Glanz…“, Altösterreichs Orden
Einführung in die Geschichte der Orden und Ehrenzeichen - 8. Der Hochadelige Stemkreuz-Orden
BESTIMMUNGEN über das Tragen des hochadeligen Sternkreuz-Ordens. Der Sternkreuz-Orden ist zu tragen: 1. Bei allen Festlichkeiten, bei welchen Ihre Majestät oder die höchste Ordensschutzfrau zu erscheinen geruhen. 2. Bei großen Hoffesten, bei welchen der männliche Hofstaat in Uniform erscheint. 3. Bei Kirchgängen bei Hofe, bei welchem der Hofstaat im Cortege begleitet. 4. Bei Audienzen bei Ihren Majestäten, den durchlauchtigsten Herren Erzherzogen und Frauen Erzherzoginnen. 5. Bei einer Feierlichkeit, bei welcher eine Dame Ihre Majestät vertritt. 6. Bei allen Festlichkeiten, wenn sie auch nicht bei Hofe stattfinden, bei welchen die Hofwürdenträger in Uniform erscheinen. 7. Zu Diners bei Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, wenn diese Diners einen offiziellen Charakter tragen, und zu welchen daher die Herren vom Militär mit Parade-Kopfbedeckung erscheinen. Bei Ballfesten ist der Sternkreuz-Orden von jenen Damen, welche am Tanze teilnehmen, nicht zu tragen.51 Das Ordenszeichen besteht aus Gold und Email, die Ordensdevise lautet „Salus et gloria“ (Heil und Ruhm). Heute wird der Sternkreuzorden bei Prozessionen, die in Gegenwart des Allerheiligsten stattfinden, weiters bei kirchlichen Feiern, an denen ein Bischof oder Abt teilnehmen, bei kirchlichen Taufen und Trauungen sowie bei weltlichen Feiern, bei denen die Oberste Schutzfrau anwesend ist und den Orden angelegt hat, getragen. Als Faksimile ohne Datum abgedruckt in der Zeitschrift der ÖGO Nr. 2 (Februar 1991), S. 22. 35