Walter A. Schwarz: „Vergänglicher Glanz…“, Altösterreichs Orden

Einführung in die Geschichte der Orden und Ehrenzeichen - 1. Der Orden vom Goldenen Vlies

Ordens. König Philipp V. von Spanien bestritt dieses Vorrecht und erklärte sich ebenfalls zum Oberhaupt des Ordens. Seit jener Zeit wird der Orden daher auch von der Seite Spaniens aufrechterhalten. Während jedoch für den österreichischen Or­den bis dato die alten Statuten gelten, wurde der spanische Orden im Verlaufe des 19. Jahrhunderts in eine staatliche Dekoration umgewandelt. Die Verleihung bedarf der Zustimmung des spanischen Ministerrates. Auch kann der spanische Orden ohne Bedachtnahme auf das jeweilige Glaubensbekenntnis des Auszuzeichnenden verliehen werden. Beim österreichischen Goldenen Vlies ist die römisch- katholische Konfession Voraussetzung für die Zuerkennung. Der jeweilige Kaiser von Österreich, als Souverän des Ordens, ernannte die Rit­ter, welche namhafte und tadellose Edelleute von altem Adel und katholischem Glauben sein mussten. Der Kronprinz von Österreich wurde nach seiner Geburt, die übrigen Erzherzoge bei Erreichung ihrer Großjährigkeit zu Rittern des Ordens er­nannt. Nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie be­stand der Orden weiter, denn Kaiser Karl I. setzte die Verleihungen auch in seinem Exil fort. Die Erste Republik behinderte die Tätigkeit des als „ein selbstständiges und souveränes Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit“ beurteilten Ordens nicht. Nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich wurde der Orden aufge­löst. 1953 wurde der Orden vom Goldenen Vlies von der Republik Österreich als Rechtspersönlichkeit ausländischen Rechtes bzw. 1958 als juristische Person öffent­lichen Rechtes anerkannt. Die Aufnahmen in diesen Orden werden der alten Tradi­tion entsprechend am 30. November, dem St. Andreas-Tag, in Wien in Form einer feierlichen heiligen Messe durchgeführt. Der Orden besitzt ein eigenes Gewand, den Ornat. Dieser besteht aus einem dun­kelrot-samtenen mit weißem Atlas gefütterten Mantel mit reicher ornamentaler Goldstickerei, auf der Goldborte die Devise Herzog Karls des Kühnen von Burgund „Je l'ay emprins“ (ich habe es empfangen - gemeint: das Vlies). Das Untergewand ist ebenfalls aus rotem Samt. Eine hohe, purpurfarbene und goldgestickte Samtmüt­ze ist mit einem rückwärts niedergeschlagenen Mäntelchen nebst einer auf der lin­ken Seite herabfallenden „Cornette“ versehen. Dazu wurden weiße Schuhe getra­gen.21 Um die Mitte des XVI. Jahrhunderts war auch ein hochroter Mantel sowie ein breitkrempiger roter Hut, von dem die „Cornette“ rechts herabfiel. Dem Herold,26 „Roi d'armes“ oder auch „Toison d'or“ genannt, fiel die „Cornette“ auf die linke Seite herab. Um den Hals trug der Herold eine breite goldene Kette, die „Potence“, zusammengesetzt aus zwei Reihen emaillierter Täfelchen mit den Wappen der Or­densritter, denen unten die Kette des goldenen Vlieses angesetzt war. Neben der „Potence“ existierte für den Roi d'armes eine weitere Insignie, der „Email“, die bei Vgl. die Abbildungen 10 und 11 in Fillitz: Schatz, 17 und 19 sowie das Einbandbild von Charles de Terlinden, Der Orden vom Goldenen Vlies (Wien 1970). 26 Herold = Abgesandter oder Vertreter eines Souveräns und unabhängiger Vereinigungen, wie z. B. der Ritterorden. Dem Herold oblag die Kontrolle über das Wappenwesen (Heraldik), weshalb er oft den Titel eines Wappenkönigs führte. Anm. d. Verf. 17

Next

/
Thumbnails
Contents