Szilágyi András (szerk.): Ars Decorativa 21. (Budapest, 2002)
András SZILÁGYI: Bemerkungen zu einigen Angaben des Nachlaßinventars Kaiser Mattias' I. aus dem Jahre 1619
und Englisch mit (die erstere wird diesesmal in deutscher Übersetzung zitiert): „Hart degildir hançeri üzre görünen asjkâr katline u§§akinin hüccet çikarmi§ ol nigâr" (Auf dem Handschar ist keine klare Inschrift [Sultansbefehl] zu erkennen; Zur Ermordung ihrer Liebsten erwarb diese Schöne die [vom Kadi gegebene] Erlaubnis.) ..There is no clear inscript on the hanjar; The beauty has been permitted to kill her lovers". 22 Seit 1995 (dem Erscheinen der Studie von Ibolya Gerelyes) gelang es nicht, die Quelle dieses Zitates zu erkunden, und so ist die - tiefere und übertragene - Bedeutung der zweizeiligen Inschrift ohne Kenntnis des Kontextes ziemlich rätselhaft. Von unserer Sicht aus sind aber die drei „Schlüsselwörter" wichtig, und zwar im Originaltext die Wörter hançeri, a§ikar und nigär, deren wortgetreue Übersetzung „Handschar", „Geliebte" bzw. „verführerische weibliche Schönheit" bedeuten. Wie unerfahren und unbewandert wir auch in den philologischen Fragen der türkischen höfischen Dichtung des 16. Jahrhunderts sein mögen, soviel können wir vielleicht doch feststellen: Es wäre schwer, sich einen Text vorzustellen, der den angeblichen „weiblichen Charakter" einer Galawaffe besser, überzeugenderer zur Geltung bringen würde als dieses aus zwei sich reimenden Zeilen zusammengestellte (wahrscheinlich kompilierte) Gedichtzitat. Nämlich die obige Inschrift, die vermutlich als ein etwas umgestaltenes Beit aus einer Mecmua betrachtet werden kann. Es sei noch hinzugefügt, gewissermaßen als Wiederholung des vormals Gesagten: Es ist uns kein Stück bekannt, für das die Bezeichnung Frauendolch besser passen würde als auf diesen mit ihrer vieldeutigen Inschrift versehenen Kunstgegenstand. Gleichzeitig ist es auch eine Tatsache, daß der Text ein Beispiel für den Typ Inschrift ist, zu dem überwiegend Versteile sowie Koranzitate gehören und für den charakteristisch ist, daß darin kein Personen-, Eigentümername - bzw. irgendein Hinweis auf eine Persönlichkeit, deren Rang oder Position - vorkommt. Infolgedessen gibt es keinen Grund, selbst wenn es als noch so seltenes Stück in obigem Material angesehen wird, anzunehmen, daß es zur Zeit seiner Anfertigung ein sogenanntes unikales Exemplar gewesen sein könnte. Das wiederum bedeutet, daß Galawaffen ähnlichen Typs - wenn auch nicht mit identischer, so doch mit Inschrift ähnlichen Inhalts versehen - in mehreren Exemplaren angefertigt worden sein konnten und in den Jahren um 1600 bzw. zu Beginn des 17. Jahrhunderts als diplomatisches Geschenk an die verschiedenen europäischen Höfe gelangt sein können. Es ist also nicht unbedingt notwendig, zwischen dem Kunstgegenstand der Esterházy-Schatzkammer und dem unter Posten Nr. 1984 des Nachlaßinventars beschriebenen Frauendolch eine eventuelle Identität vorauszusetzen. Selbst dann nicht, wenn diese Möglichkeit durch die Provenienz des Budapester Galadolches nicht eindeutig ausgeschlossen wird. Es ist immerhin viel mehr wahrscheinlich, daß es sich nicht um eine Identität, sondern eher um eine Art Zusammenhang" handelt; Die Budapester Prunkwaffe könnte vielleicht als ein (ursprüngliches?) Gegenstück jenes Frauendolches betrachtet werden, der im Text des Nachlaßinventars schriftlich dokumentiert wird. Archivangaben beweisen, daß dieser Kunstgegenstand als Nachlaß von Imre (Emmerich) Graf Thurzó ( 1598 - 1621 ) durch dessen Nachkommen in die Esterházy-Schatzkammer gelangt ist. 23 Eine dieser Angaben, der man wahrscheinlich Glauben schenken kann, berichtet, daß der „silberne, vergoldete Handschar, eingelegt mit Türkisen, ... mehreren kleinen Rubinen" dem jungen Imre Thurzó von Gábor Bethlen verliehen worden war. Nun aber ist es interessant (auch in diesem Zusammenhang) in Betracht zu ziehen, wann und auf welche Weise Gábor Bethlen - so wie seine Anhänger in Ungarn, darunter in erster Linie Imre Thurzó - in den Besitz verschiedener diplomatischer Geschenke aus Istanbul gelangt sein kann. Neben den zahlreichen, viel aussagenden Dokumenten über den Unterhalt von regelmäßigen und kon-