Szilágyi András (szerk.): Ars Decorativa 21. (Budapest, 2002)

András SZILÁGYI: Bemerkungen zu einigen Angaben des Nachlaßinventars Kaiser Mattias' I. aus dem Jahre 1619

(Abb. 11.) Wenn man seine Beobachtungen und Schlußfolgerungen zusammenfaßt, so kann man die Behauptung aufstellen, daß die Eigen­tümer des Wappens mit ziemlicher Sicherheit „identifiziert werden können". Das Wappen auf dem Saphirintaglio, das von der Kette des Or­dens vom Goldenen Vlies umgeben ist, trug Paul Sixtus Graf von Trautson (1550 - 1621), der im Jahre 1612 den Titel Ritter vom Gold­enen Vlies verliehen bekam. Auf dem Smarag­dintaglio ist aller Wahrscheinlichkeit nach das Wappen seines Sohnes Johann Franz Graf von Trautson (1609 - 1666) dargestellt. 17 Erinnern wir uns jetzt an die frühere Wahr­nehmung R. Distelbergers, laut der die großen Edelsteine der Anhängerjuwelen gewisse frühere (ursprüngliche) Stücke ersetzen, so ist es zu deren Einfassung erst nachträglich ge­kommen. Und so kann man die Frage folgen­dermaßen stellen: Ist es wohl gleichzeitig mit der sekundären Benutzung der Juwelen auch zur Ergänzung derselben gekommen? Und geschah dies kurz bevor, das heißt fast gleich­zeitig damit als die Juwelen an den Körper des Pokals appliziert wurden? Den Schlüssel zu dieser Antwort geben wahrscheinlich jene bei­den Quellenangaben, die in einer Akte des ein­stigen Wiener Hofkammerarchivs nachgelesen werden können. Die Dokumente berichten von einem denkwürdigen familienhistorischen Ereignis bzw. von einem diesem vorausgehen­den Vorfall. Es ist hier von der Hochzeit Stephan Ester­házys, ältester Sohn des ungarischen Palatins Nikolaus Esterházy (1583 - 1645), der nun­mehr seit 13 Jahren dieses Amt inne hatte, die Rede. Der Erstgebohrene des hochgestellten und angesehenen Magnaten führte am 26. September 1638 seine Braut, Erzsébet Thurzó, in der zu dieser Zeit renovierten Franziskaner­kirche in Eisenstadt/Kismarton vor den Altar. Auf die besondere Bedeutung dieses Ereig­nisses deuten zwei Momente. Das junge Paar wird von dem königlichen Kanzler Georg Lippay, Bischof von Erlau/Eger - der sehr bald Erzbischof von Gran/Esztergom, Primas von Ungarn sein wird - selbst getraut. Zu den gela­denen Gästen gehören neben zahlreichen in der Politik einflußreichen Aristokraten auch die Gesandten des Fürsten von Siebenbürgen, Georg I. Rákóczi. Derartige Festlichkeiten und die mit diesen verbundenen mehrtägigen Feierlichkei­ten boten ausgezeichnete Möglichkeiten zu vertraulichen diplomatischen Verhandlungen. Es versteht sich also von selbst, daß sich auch der Wiener Hof auf der Hochzeit in Kismarton auf würdige Weise durch einen entsprechend gewichtigen Politiker vertreten ließ. Die er­wähnte Akte des Hofarchivs vom 23. August 1638 legt gerade davon Zeugnis ab. Sie hat nämlich zum Inhalt, daß in der „Gestalt" des Habsburg-Herrschers, Ferdinand III., das heißt als dessen Legat, Johann Franz Graf von Traut­son an der recht bald stattfindenden Hochzeit und den sich daran anschließenden Feierlich­keiten teilnehmen soll. Weiterhin geht daraus hervor, daß der Herrscher zugleich auch seine ausersehene Vertrauensperson, Graf Trautson, mit der Aufgabe betraut, für ein dem Anlaß ent­sprechend würdiges Hochzeitsgeschenk zu sor­gen, dieses auszuwählen - vielleicht anfertigen oder eher umgestalten zu lassen -, daß dann dieser als Geschenk des Hofes, das heißt Ferdinands III., zu überreichen habe. Über das Geschenk selbst geht nichts aus der Akte her­vor, nur etwas über dessen Wert: Zur Abwick­lung dieser Transaktion nämlich stehen dem jungen Grafen Trautson 500 Goldforint zur Verfügung. 18 In Kenntnis der erwähnten Daten ist es nahe­liegend, daß das Geschenk in kaum einen Monat fertig sein mußte. Und darum kann man sich vorstellen, daß Graf Trautson beschließt, Stücke einer vorhandenen Juwelengarnitur ­zum Beispiel einer Hochzeitskette -, die even­tuell in etwas mangelhaftem Zustand ist, zu benutzen, und zwar so, daß diese auf den ferti­gen Pokal, an dessen Oberfläche appliziert wer­den. An diesem Punkt stehen wir vor - gegen­wärtig nicht zu beantwortenden - neuen Fragen. Woher kann die Juwelengarnitur stam­men, von der man - die erhalten gebliebenen Stücke sehend - annehmen kann, daß sie eine (mit verschiedenen Ergänzungen versehene) Hochzeitskette (Halsband) gewesen sein könn­te? Anders formuliert: Wie gestaltete sich die

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