Szilágyi András (szerk.): Ars Decorativa 15. (Budapest, 1995)

SZILÁGYI András: Esterházy Pál herceg kincstárának gyarapodása 1687 után

Der Goldpokal Ferdinand Kunaths verblieb keine ganzen zwei Jahre im Besitz Goldeggs. Der Kanzler verstarb nämlich zu Beginn des Jahres 1657 ohne männliche Nachkommen. Bezüglich des weiteren Schicksals des Kunst­werks verfügen wir zur Zeit über keine direkten Angaben. In Kenntnis der späteren Ereignisse läßt sich aber behaupten, daß nur eine einzige Möglichkeit denkbar ist und auf der Hand liegt. Daß nämlich Freiherr Goldegg in seiner letzt­willigen Verfügung den fraglichen Prunkpokal Ferdinand III. vermachte. Es sei hier gleich be­merkt, eine derartige Geste - eine demonstra­tive Äußerung der hingebungsvollen, bis ans Grab währenden Treue des verplichteten Un­tertans, also die Rückgabe eines hochwertigen Geschenkobjektes an die kaiserliche Hoheit, deren auszeichnende, gnädige Gunst das Ob­jekt seinerzeit verkörperte - wäre keinesweges alleinstehend in der wechselvollen Geschichte der aristokratischen Kunstsammlungen des 17. Jahrhunderts. Auf jeden Fall, sollten wir mit unserer Annahme richtiggehen, wurde das Be­sitzrecht an diesem Kunstwerk nach dem Tod Ferdinands III. (2. April 1657) an dessen zweit­geborenen Sohn und Erben, Leopold I. über­tragen. Diese Annahme würde auch bedeuten, daß der Pokal seit Beginn des Jahres 1657 etwa dreißig Jahre hindurch in der Schatzkammer der Habsburger in Wien bewahrt wurde. Während dieser Jahrzehnte mochte zwar das Andenken an die Gestalt des Freiherrn Goldegg in Gedächtnis der Nachwelt etwas verblaßt sein, nicht aber seine politische Tätigkeit und seine Anstrengungen im Interesse der Dynastie. Umso weniger als er während seiner Amtszeit als Kanzler, besonders in seinem letzten Amts­jahr, tätig an bedeutenden Ereignissen von gro­ßer Tragweite mitwirkte und diese in gewisser Hinsicht - wenigstens nach seinen Absichten ­auch beeinflußte. Auf dem Preßburger Landtag des Jahres 1655 erweckte im Kreise der Ungarischen Stände eine anonyme Programmschrift aus den Wiener Hofkreisen lebhaften Widerhall, fügen wir gleich hinzu: fast einhellige Ablehnung. Der namenlose Verfasser warf den Gedanken einer neuartigen politischen Konstellation auf: Er plädierte für eine dauerhafte Union, die zwischen den innerösterreichischen Landen be"­ziehungsweise den Königreichen Böhmen und Ungarn engere Bande schaffen sollte. Bezüg­lich des Königreichs Ungarn riß er - ähnlich Böhmen und den österreichischen Landen - die Frage der Thronfolge aufgrund der Annahme des Erbfolgerechts auf. Die Historiker sind sich mehr oder weniger einig darin - was übrigens auch die Zeitgenossen zu wissen glaubten -, daß der Verfasser der Programmschrift, der die Beweisführung aufbaute, der Hofkanzler des damaligen Herrschers Ferdinand III., Freiherr Goldegg war. 17 Obwohl der Landtag von 1655, wie bereits erwähnt, diesen Vorschlag verwarf, blieb die darin formulierte Absicht auch wei­terhin auf der Tagesordnung der Wiener Poli­tik. Nach 1686, nach der Rückeroberung von Buda und im Licht der Erfolge der Befreiungs­kriege gegen die Türken, ist sie sogar aktueller geworden als je zuvor. An diesem Punkt kön­nen wir zum Gegenstand unserer Untersuchun­gen, zur wechselvollen Geschichte des Prunk­pokals zurückkehren. Wenn dieses Kunstwerk, das einstige Geschenk Ferdinands III. an seinen Kanzler, später noch einmal außerhalb der Mauern der Hofburg gelangte und den Besitzer wechselte, so geschah dies gewiß aus schwer­wiegenden Gründen. Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß der neue Besitzer eine kom­petente Persönlichkeit, die in den bedeutenden Angelegenheiten des Reichs bewandert war, deren Voraussetzungen und weitere Zusam­menhänge wohl kannte, also eine Person aus dem unbeirrbaren aulischen Hochadel sein mußte. Ein Politiker, der mit seiner Tätigkeit jene Rolle übernahm und weiterführte, die im Interesse der Dynastie seinerzeit der ursprüng­liche Eigentümer des Kunstwerks, Kanzler Goldegg, auf sich nahm. Nun, Palatin Paul Es­terházy hatte bekanntlich einen erheblichen Anteil daran, daß die ungarischen Stände im November 1687 auf dem Landtag von Preßburg das Erbfolgerecht der Habsburger annahmen. Wie die Mehrheit der Zeitgenossen, sind auch die späteren Historiker darin einig, daß die er­folggekrönte Tätigkeit des Palatins vom Herr­scher mit dem Reichsfürstentitel entsprechend

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