Imre Jakabffy (szerk.): Ars Decorativa 3. (Budapest, 1975)

VOIT, Pál: Ein unbekanntes Werk von Antonio Corradini

2. RELIEF DES liUX 1 ) ESLA I ) ENI )ENKM ALS VOX ( : VŐ I { Statue liegt zwischen der Verwirklichung der Wiener Joseph-Säule und des Prager Nepo­muk-Gnadenaltars : das Denkmal von Győr kann als künstlerischer Vorgang des Pragers betrachtet werden. Die zur Verwirklichung des Denkmals dienende Gelegenheit war die Aussöhnung der schon erwähnten Schän­dung des Sakraments anlässlich der Fron­leichnamsprozession im Jahre 1729: die unter dem Volk Entrüstung hervorrufende Tat des kaiserlichen Soldaten, war der Kaiser selbst gezwungen vor dem Volk wieder gut­zumachen. Die Kosten dieser spektakulären Aussöhnung bestritt der Monarch, die Aus­führung hat er den Künstlern seines Hofes anvertraut. Die, bei der Vollendung des Denkmals im Jahre 1731 verfertigte Erwei­sung gibt die volle Summe der Spesen an „... 4000 gulden... die zur Aufrichtung eines Monument! zu Raab auf kais. Befehl . . . bezahlt worden gegen Quittung des Gen. Bau Directoris Grafen Althan" 23 . Thomas Zacha­rias in seiner von Joseph Emanuel Fischer von Erlach geschriebenen Monographie nennt den Grafen Gundaker Althan ausgesprochen für den Initiator des Monuments, der laut Zacharias damals der Kommandant und Gouverneur der Stadt Győr war. 24 Er veröf­fentlichte auch die Federzeichnung des Győ­rer Bundesladen-Denkmals, 25 welche im Albreeht-Kodex überblieb (Abb. 5.). Doch Zacharias vermittelt uns nicht die Photogra­phie des originellen Denkmals, wahrscheinlich sah er es sogar nie, denn er schreibt irrtümli­cherweise, dass alle vier Seiten des Sockels mit Reliefs geschmückt seien. Er beschäftigt sich auch nicht mit dem diesbezüglichen Text des Albrecht-Kodex 26 , wo der originelle Auf­satz der an der Rückseite des Sockels les­baren Inschrift zu finden ist: PANI ANGELORUM INCORUPTIBILI CARDUUS VI ROMAN. IMPER. AUSTRIUS REGNI APOSTOLICI CONSERVATOR ET VINDEX LAESCAM ADORATIONIS CAUSAM CORRECTES SEDUCTORUM AUDACIIS PE RPETUAE DEPRECATIONIS MONUMENTO AD EXPIANDAM OFENSI NUMINIS IRAM EX AVITA PIETATE RESTITUI JUSSIT AN. SAL. MDCCXXXI.

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