Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

laubt von der städtischen Brunnenleitung ein Rohr in seine Behausung und Hof im Maurach zu führen, welches er von Hannsen Frickhen oder Jacoben Lochs Häusern im Maurach, aus dem Teuchel der durch das Maurach auf den Leutpüchel geht auf seine Kosten herleiten soll. Da aber das Wasser solcherart den Trieb nicht hatte, ließ er eine Teilsäule machen und stellt nun Stadtamman und Rat einen Revers aus, daß diese Bewilligung auf keiner Gerechtigkeit beruhe, sondern auf Widerruf er­folgt ist. Er verpflichtet sich für sich und seine Besitznachfolger den Brunnen zu entfernen, wenn dadurch Wassermangel eintreten oder sich Schaden für die übrigen Wasser-Bezugsberechtigten ergeben sollte. Papier Orig, mit Unterschrift und aufgedrücktem Siegel des Aus­stellers. 546 1549 Oktober 7. Wolfgang und Gregorius die Möhelin, Brüder, Bürger zu Bregenz, schwören, aus dem Gefängnisse entlassen, in welches sie wegen Schlä­gereien gekommen sind, Ürphede gegen Stadtammann und Rat. Als Bürgen stellen sie Matthias und Gallus Kheßler, Hieronymus Binder, Josen und Bläsin die Schilher. Siegler: Wilhalm von Vilenbach und Friedrich Schnabel von Schönstain. Orig. Perg. Beide Siegel wohl erhalten. 547 1550 Jänner 10. Frantz Landtman, derzeit der Grafen Wilhelm, Rudolff und Alwyg von Sulz, Herren zu Vadutz, Schellenberg und Blumenegg, Landvogt zu Vadutz, entscheidet in einem Streite zwischen Hanns Senn von Rannckh- wyl als Vollmachtträger der Salome Merckhin, Bürgerin zu Lindow als Klägerin an einem und Michel Zug, Vest Schlychtig, Thoma Schmid und Jörg Gaßner alle von Ludesch Beklagten am anderen Teile wegen Zah­lung eines Zinses, den die Beklagten nicht geständig waren. Siegler: Der Landvogt. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. 548 1550 Februar 3. Barthlome Thannenman und Hanns Finckh beide zum Heleisen in der Pfarre und im Gericht Lingenaw verkaufen dem Hannsen Bechter genannt Ergger ob dem Buoch im Gericht Lingenaw um 16 Pfd. Pfg Hauptgut einen auf Lichtmeß zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins 72

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