Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

auf dem Rathaus Gerichtssitzung abhielten, vor ihnen erschienen sind Wolffgang Kanntz, Amtmann der Herrschaft Bregentz als Kläger einer­seits, Hanns Rem, Jacob Schnell, Hartmann und Jerg Gretler, Bürger zu Bregentz und Jos Gretler, Bürger zu Kempten als Beklagte andem- teils. Der Amtmann ließ durch seinen Fürsprech Cristoff Abegg, Land­amman Anspruch auf das Erbe des jüngst verstorbenen Pangraz Gretler, den unehelichen Bruder der Brüder Gretler erheben, da dieser ohne eheliche Leibeserben verstorben sei. Die Gegenpartei ließ durch ihren Fürsprech Hainrich Fetz einen Vertrag von 1513 November 24. vor­tragen, der ihnen einen Anteil an dem Erbe sichere. Der Amtmann bestand auf seiner Forderung, da das Erbe dem König bezw. dem Fiskus zuzufallen habe und ließ antworten, daß der verlesene Vertrag ohne obrigkeitliche Genehmigung geschlossen worden, also ungiltig sei. Das Gericht nahm für das Urteil Bedenkzeit und gab heute seinen Spruch bekannt. Die Gretler’schen Erben sollen laut des vorgewiesenen Vertrages Haus und Krautgarten des Verstorbenen erhalten, alle übrige Habe aber der Amtmann. Dieser nahm sich Bedenkzeit bezügl. der Appellation. Beiden Teilen wird eine Ausfertigung der Urkunde gegeben. Siegler: Der Stadtamman mit dem Stadtsiegel. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. NB! Die Urkunde diente seinerzeit als Einband für ein Frevel­register, wie aus den auf der Rückseite stehenden Aufschriften zu ent­nehmen ist. 501 1536 November 21. Christoff Muchsei, alter Stadtamman, der anstatt des Hainrich Fäezen derzeit Stadtamman zu Gericht sitzt, beurkundet, daß Conrat Studer, Bürger zu Bregentz durch seinen Fürsprech Vorbringen ließ, er habe Jergen Riners zu Lutrach Hofstatt, stoßt an Conraten Riner, dann dessen Weingarten im Widach, den er von Margrethen Schwärtzi- nen erkaufte, als sein verschriebenes Unterpfand um seinen Zinsausstand verganten lassen. Da Niemand das Unterpfand auslöste, bitte er um ein Urteil, wie er zu seinem Guthaben an Hauptgut und Zinsen kommen könne. Das Gericht verfügt, daß Studer bis zur Beendigung des Ge­richts zu warten habe, erscheine bis dann Niemand der die Auslösung vollziehe, so soll er das Unterpfand an sich ziehen. Siegler: Christoff Muchsei, alter Stadtammann. Orig. Perg. Das Siegel hängt. 502 56

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