Archivalische Beilage der Historischen Blätter 1. (1931)
Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. I. Teil. Regesten von 1330 bis 1500 von Viktor Kleiner
und welcher ihn bis auf 2 Pfd. Pfg. Hauptgut und 3 Pfd. Pfg. Gerichtskosten auslöste. Er bittet um ein Urteil, wie er zu seinem Guthaben kommen kann. Das Gericht beschließt, Schärtler soll warten bis Segenser, dem das Gericht ordnungsmäßig verkündet ward, erscheine. Da Segenser aber nicht erschien, wird er in doppelter Beziehung als sachfällig erkannt und zwar „von der Wisnust wegen der er sich gegen dem Schärtler under- standen und aber davon gelassen“ und weil er sich heute vor dem Gerichte nicht rechtfertigte. In jedem Falle wird er zu drei Pfund Pfg. und dem Kläger ein Pfund verurteilt und möge man ihn dämm zu Haus und Hof mit des Landes Waibel richten nach Landsrecht. Siegler: Der Landamman. Orig. Perg. Das Siegel beschädigt. 136 1453 Februar 23. Peter Bentziner, Bürger zu Pregentz bekennt dem Letzen Auber, Bürger zu Pregentz 16 x/2 Pfd. Pfg. schuldig geworden zu sein und verspricht diese Schuld in Raten zu je 2 Pfd. Pfg. und zwar die erste Rate auf die nächstfolgenden Quatember- und Fronfasten zu Pfingsten, die folgenden Raten auf jede Fronfasten zu entrichten. Zur Sicherheit verpfändet er seine Hofstatt zu Rieden im Dorff, stoßt an des Gotshus Gut von Pregentz das Jos Auber inhat, an die Straße gegen dem Gaißpickel, an Hainrich Müllers sei. Gut und an die Laymgrubengasse und seinen Acker unter den Rieden in dem Esch zum Krepser, stoßt an des Mayerhofs Gut zu Rieden, an Hainrich Mayers Gut und an den Mülbach, das er um Hansen Keßler, Hans und Hainrich die Keßler, dessen Stiefsöhne erkauft hat. Siegler: Jos zu der Buchen Stadtamman. Orig. Perg. Das Siegel hängt. 137 1453 April 7. Neuwenstatt. Kaiser Friedrich erneut und bestätigt auf Bitten seines Vetters Herzog Sigmund den Brüdern Hermann und Johannsen von Montfort, den Bürgern und Einwohnern der Stadt und Herrschaft Bregentz alle ihre Gnaden, Freiheiten, Privilegien, und Handvesten, die sie von seinen Vorfahren und ihm erhalten haben. Siegler: Der Kaiser. Inseriert im Vidimus des Hofgerichts zu Rotwil d. d. 1462 April 1. Abschrift im ältesten Kopialbuch fol. 146—148. 138 6 49