Übersicht der Gebarung mit dem Militärkapellmeister-Pensionsfonde zur Versorgung der dienstuntauglichen Mitglieder, deren Witwen und Waisen pro 1917 und zugleicht Schematismus sämtlicher Kapellmeister der k. und k. Armee für das Jahr 1918. (Wien, 1918)
39 Rentensteuerbefreiung von den Versorgungs- genüssen aus dem MilitärkapellmeisterPensionsverein. » K. u. k. lvriegsministerial-Erlaß, Abt. 9. Ar. 13580. vom 30. Dezember 1913». Das k. k. Finanzministerium hat zufolge Note Z. 42483 (Sek!. Yb Dep. MII, G vom 19. November 1913 in Angelegenheit der steuerrechtliclién Behandlung der Pensionen, ‘welche den Militärkapellmeistern sowie deren Witwen oder Waisen vom .Militärkapellmeister-Pensionsverein ausgezahlt werden, allen Kinanzlandesbehörden eröffnet, daß die bezeichnten Pensionen mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Yereinsfonds durch jährliche Subventionen des Kriegsministeriums dotiert wird, unter die im S 167, Z. 4 P. St. G. erwähnten Ruhe- und Yersorgungsgenüsse zu subsumieren und denfnacb gemäß $ 124, 5 leg. eit. von der Rentensteuer künftighin Ireizulassen sind.