Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
solche a Conto eines künftiges Bedarfs übernommen werden dürfen, unterzubringen. §. 294. Zn dem Departement Nro. 1, werden Tücher, Haft lina, Tuch-Enden, neuer und alter Tuch-Abfall, Taffet, Gros de Tours, Bárkán, Halbkaftor, Kotzen in ganzen Blattern, alle Gattungen goldener, silberner und wollener Borden, dann alle Gattungen wollener Schnüre auf- bewahrt. §. 294. Dieses Magazin muß zu ebener Erde angebracht werden , und wo möglich in einem solchen Theile deS Gebäudes, welcher am wenigsten der Sonnenhitze ausgesetzt ist; finden sich trockne unterirdische Behältnisse vor, so werden sie zur Aufbewahrung der Kotzen, und der Hallina verwendet. § . 296. Es hat der Commandant bey diesem Magazin weiter darauf zu sehen, daß bey demselben in Sommerszeit, in so lange die Sonne ihre Strahlen auf das Magazin wirkt, die Fensterladen zugemacht werden müssen, und erst dann wieder geöffnet werden sollen, wenn die Sonne nicht mehr hin scheint, weil sich sonst die Motten in die Tücher setzen würden, durch das Verschließen der Fenster aber bleibt ein solches Magazin kühl, und verscheucht dieses Ungeziefer. §. 297. Zn diesem, wie in allen Magazinen hat der Comman- dant Stellaschen einen halben Schuh von der Erde zur Reinhaltung, und damit die Feuchtigkeit des Erdbodens den Vorräthen nicht schädlich werden kann, anbringen zu lassen. Diese Stettaschen dienen auch dazu, damit die Tücher ordentlich eingeschlichtet, und jede Gattung oder Farbe besonders aufbewahrt werden könne. §. 298. Sind von einer Gattung, ober Farbe - Tücher, große Vorrathe vorhanden, welche schon eitrige Zahr im MagaV.d. Pflichten d. StabS-Off. bey den MoNt.Oek.Commiss. 85 5E3o btefe# Magazin angebracht werden soll. WaS vorzüglich bey diesem Magazin von dem Commandanten beobachtetwerdensoll. 9fnbtingung der Stellaschen in allen Magaz. wirb anempsohlen. Was zu veobachtrn, wenn von einer ©»ttons t 933i$ in bem 3)epartemcnt9li\ r. aufäuöewaljie« iommt.