Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
66 II. Hauptstü ck. Welche Farben Von einer Prüfung ausgeschlossen sind. Welche Montur»-Tücher ge» nützt seyn müssen. Wie viel eine Elle Tuch schwer seyn soll. ^ Mit welchem ©tiímpeí daSNüs- fung» -- Tuch bezeichnet ftyn soll. Aus tot8 5ey Llebrrnahme der Hall ura - Tücher vorzüglich zu sehen ist. §. 2,6. Von dieser Prüfung sind jedoch die Apfel-, Meer-und Paperlgrünen, Kaiser- und Schwefelgelben, dann Rehfarben ausgeschlossen, weil selbe gar keine Probe aushalten. $ . 217. Alle Monturs-Tücher, jene ausgenommen, welche zu Leibel, Holzmützen und Fäustlingen klassiftzirt sind, müssen genäßt seyn, auf den Rahmen getrocknet, aber weder in die Lange noch Breite gezogen werden. Was jedoch die Egalisirungs - Tücher betrifft, so ist bereit Nässung ganz unrhunlich, weil diese Tücher, wenn sie sonst die gehörige Qualität haben, durch die Färbung zum Theite jene Tüchtigkeit erhalten , welche den übrigen Tüchern durch die Nässung zuwächst, auch die Art ihrer Anwendung auf der Montur ein nachtheiliges Einspringen des Tuches nicht zuläßt. Bep der Nässung von 24 Ellen dürfen nur höchstens 2 Ellen , aber auf keinen Fall mehr eingehen. §. 213. Eine Elle Tuch soll nicht weniger als 11fr und nicht mehr alS 1 1fr und 6 Lth. schwer seyn. §. 219. Der Commandant hat daraufzu sehen, daß jedes genäßte Stück Monturs-Tuch an beyden Enden durch den respicircnden Kriegs-Commissär mit einem eigenen Srämpel bezeichnet werde. §. 220. D ie Uebernahme der Hallina - Tücher erfordert eben so viele Kenntniß, wie bey dem Tuche, daher der Commandant gleichmäßig auf dessen vorsichtige Uebernahme zu halten hat,.weil nicht selten unter die Zackelwolle, talkichte Weißgerberwolle, Schweins - Bock- oder Kühhaare genommen werden, welches aber leicht zu erkennen ist, indem sich dieses Haarwerk mit der Wolle nicht gut vermengt, leicht herausfällt, und an den spitzig glanzenden Haaren zu ernennen ist.