Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V- d.Pflichten derStabs-Off.bey d.Mont.Oek.Commiss. 61 1. Charge. 2. Nahmen. \ 3. Tag des Anfangs der Prüfung. 4» Gegenstände, in welchen die Prüfung vorgenommen wurde. 5. Resultate der Prüfung: a. Ob der Geprüfte Aufmerksamkeit und eine richtige Beurtheilung der Gegenstände habe. b. Wie er in der Verrechnung des ihm aufgetragenen Geschäftes befunden wurde. c. Zu welcher Abtheilung des Geschäftes er eine besondere Geschicklichkeit zeige. d. Welche Gemüths - Beschaffenheit an ihm vorzüglich wahrgenommen wurde. e. Ob sich überhaupt von ihm eine gute Dienstleistung erwarten lasse. 6. Die Conduire- Liste des Regiments oder Corps, bey welchem der Officier stehet, oder vorhin stand, mit der ausführlichen Beschreibung über denselben, und seinen moralischen Charakter. $. 200. Der Comniandant darf Niemanden bey der Monturs, Commission dulden, der sich oee Verbrechens der Veruntreuung schuldig gemacht hat, sondern er hat sich eines sol- JndividuumS sogleich zu entledigen. $. 201. Die verschiedenen Materalien, Destandtheile und fertige Sorten werden theils mittelst Handeinkauf oder mittelst Contracten nach vorausgegangener Licitation sicher gestellt. In beyden Fällen ist die Bewilligung des Hoskriegs- rathö dazu erforderlich, die der Commandant allemahl ein- zuhvhlen hat. Bey den Licitár.onen, die wenigsten 3 Mo» uathe vorher durch eine öffentliche Kundmachung mir Be- kanntgebung der Contracts-Bedingnisse und der zu liefernden Qualität und Quantität bekannt zu geben sind, und Wie hinsichtlich bet unvertrouten Leute dey d.Mon- tut» » Commissionen sich zu benehmen ist. Wie dis verschiedenen Materialien, Beftand- tljeite und fertige Sorten sicher zu stellen kommen, dann fernere Beobachtungen für die Commandanten dey Licitati»- nen.