Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V. d.Mírkungskreise bee bei d.Truppén angest.Staahsoff. 5t, E inbruchs - Kreisamt, und respective die von der Gcänze her vor selben liegenden Marsch-Stationen erreiche, und dieselbe dann wo möglich alle im weitern Zuge liegenden übrigen Kreisämter der Route bis zum eigentlichen Be- siimmungs- Punkte über diese davon verläßlich unterrichte. §. 162. W enn zur Beschleunigung eines Marsches die Truppen abwechselnd auf Wägen geführt werden, oder die Führung der Tornister angeordner wird, so haben die Commandanten darauf zu halten, daß die Avisen immer zeitlich vorausgehen, und die Quartiermacher nicht zu spät von Station zu Station abgeschickt werden, um die Ortschaften von der Einquartierung in solcher Zeit vorläufig zu verständigen, daß es der einrückenden Mannschaft, weder an guter und hinlänglicher Unterkunft, noch den erforderlichen Lebensmitteln ans der ganzen Route, welche sie betritt, fehlen möge, §. i63. Bey Truppen-Märschen haben die Commandanten mit ihren Stabs - Officieren weiter mir Ernst darauf zu sehen, daß sich die Officiere unter keinem Vorwand von ihrer Truppe trennen, und zu andern Stunden Nachfahren, so wie auch auf die Ordnung bey dem Marsch der Truppen zu sehen ist, weil sonst keine richtige Berechnung auf die erforderliche Zeit zum Marsch der Kolonnen gemacht werden kann, und aus einer Unterlassung die nachtheiligsten Folgen erwachsen können. S* 164. Bey einem Ausmarsch in das Feld darf der Regiments- oder Corps - Commandant keine Individuen, die in das Feld beordert sind, unter was immer für einen Vorwand zurücklassen. ' §• 165. Die Rechnungs - Kanzley hat zurück zu bleiben , und von dem Rechnungs-Personals hat der Commandant von «inemInfanterie Regiment mit 3 Bataillons und der Gre. $ * Was dieselben bey schleunigen Mar» scher: zu beobachten haben, wenn die Truppen abwechselnd aukWä. gen- oder dre Führung der Tornister angeordneti wird, Auf was die Commandant.dey Truppen - Marschen noch ferner- vorzüglich zu sehen tzahen. Die in bas Feld bsorderten Indi- vibuen find von b. Regiments- oder Corps-Comman- bauten nicht zü- rückzulaffen. Anzahl des in das Feld mitnt- nehmenden Rech- nungs-Pscsonale.