Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Wi'rkung streift der bey d.Truppen angest.Stabs--Off. 45 §- i35. 3« Ansehung jener Gegenstände, zu deren Unterhal­tung, oder Deyschaffung'eigene Pauschgelder ausgemessen sind, und dem Regiments- oder Corps -Commandanten erfolgt werden, kommt es auf eine billige Uebereinkunft beyder Theile, und wenn sie sich nicht sollten vergleichen können, auf ein billiges Erkenntniß der Brigade an, welche letztere sich es angelegen seyn lassen wird, dieselben durch ihren Ausspruch zum Vergleich zu bringen. Diese Gegenstände sind s. die Feld-Requisiten , K. das Regiments - oder Corps-Fuhrwesen, 0. das Regiments­oder Corps - Packwesen , und d. die Regiments - oder Corps» Unkosten. §. »36. Die Feld-Requisiten müssen bey der Uebergabe, wenn gleich nicht ganz neu, jedoch dergestalt vollkommen brauch­bar seyn, daß sie noch einen Feldzug aushalten können. §. i37­Eben so muß das Regiments-oder Corps-Fuhrwesen und Packwesen in vollkommen brauchbaren Stand überge­ben werden, damit der Uebernehmer dasselbe, wenn es in'Gebrauch genommen werden muß, von den sodann erhaltenen Pauschgeldern fort an zu erhalten im Stande seyn möge. §. 138. D ie Pansch gelber hat der Uebernehmer in der Regel von dem Tage der an ihn geschehenen Uebergabe anzu­sprechen. Z n Anf.hung der an den Gegenständen selbst, für welche die Pauschgelder bestimmt sind,sich zeigenden Schatz- Hastigkeiten hat der Uebergeber den Uebernehmer für die zu deren Herstellung zu verwendenden Kosten besonders zw entschädigen. 13g. Die Regiments - und Corps-Unkosten sind zur Be­streitung gewisser Auslagen nach abtheiligen Rubriken 8B&& hknsickt- lich jener Gegen­stände zu beobach­ten ist, zu deren Unterhaltung.ob. Beschaffung ei­gene Pauschgeldev angewiesen sind. Wie die Feld- Requisiten bey ei­ner Regiments- Uebergabebeschaf- fen seyn müssen. Eben so auch baS RegimentS- oderCorxS-Kuhr­und Packwesen. Wann der An­spruch der Pausch­gelder tont lieber» nehmer Statt fin­det. Widmung dev Regiments, und Corps - Unkosten.-

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