Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkungskreise derkey d.Truppen angest.Stabs-Off. 3£ von einer Ungebühr in die Kenntniß gelangt, beym Landes- oder Armee - General - Commando nicht nachsucht, so har derselbe dasAerarium dafür unnachsichtlich zu entschädigen. $. 1« 3. S ämmtliche Truppen und Branchen haben ihre bey- habenden Regulamenrs- und Dienstbücher in guter Verwahrung, Ordnung und in der vorgeschriebenen Zahl zu führen, wofür die Regiments- und CorpS-Commandanten verantwortlich sind. $. 104. W enn Stabs-Officiere bey Licitationen und Contrac- ten interveniren müssen, so gehört es auch zu ihrer Pflicht, durch gründliche Vorstellungen den Nutzen des Aerariums hierbey zu bewirken, um dadurch jedem Mißgriff zu begegnen, welcher sonst durch unverhältnißmäßige Preise unvermeidlich herbeygeführt wird. $. io5. Von der richtigen Verfassung und Einsendung der vorgeschriebenen Eingaben hangt sehr viel ab, darum haben die Commandanten darauf unilnterbrochen zu sehen, und mir Strenge darauf unabläßig zu halten, daß solche zur rechten Zeit, bestimmt, beutiid), verläßig und vor- srhriftmaßig verfaßr an das General-Commando eiugesen- der werden. $. 106. Die Kriegs - Kassen dürfen Verpstegs- und andere Gelder an Niemand andern, als an einen Officier, der dazu vom Regiments- oder Corps - Commandanten bevollmächtiget ist, verabfolgen, wenn and) derselbe mit der commissariatifchen Anweisung und der Quittung versehen wäre, daher der Regiments- oder Corps - Commandant einen um Gelder abzuschickenden Officier allemahl mit einer schriftlichen mit dem Dienst-Znflegel versehenen Vollmacht, und worin der Officier mir Charge und Nahmen zu persehen, hiernachst darin ausdrücklich enthalten seyn E Wie sich hinsichtlich der Re» gulamentS» und Dienstbücher bey sammtlichenTrup- pen und Branchen zu benehmen ist. Beobachtungen für Grab»-Officiere, welche bey Licitationen und Contracten intet> tentren. Obsorge b. Commandanten hinsichtlich der richtigen Verfassung und Einsendung der vorgeschriebe- nen Eingaben. Was derselbe zu beobachten hat, wenn Gelder aus KriegS-Kaffen zu fassen kommen.