Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
alle Gemeinschaft der Knaben mit den Soldaten vermieden werde. §. 88. Der Regiments -Commandant hat mit den Stabs- Officieren gleichmäßig darüber zu wachen, daß auf die Erhaltung des Gebäudes, der Requisiten, des Bettzeuges, und der Reinlichkeit ununterbrochen gesehen werde. Dieselben haben auch auf die Erhaltung der Munterkeit der Knaben durch mäßigeHeitzung der Lehrzimmerzu halten. §. 89. Die Obsorge, daß die Knaben nach der Vorschrift und gut gekleidet seyn, liegt dem Regiments - Commandanten und den Stabs-Officieren gleichfalls ob, wozu sie das Materiale so wie zu den Betten von den Monturs-Oeko- nomie - Commissionen erhalten, wenn selbes nicht in der Nähe um einen gleichen oder um einen bessern Preis verschafftwerden kann. §- 90; M enu dieselben die Nahrung der Knaben untersuchen, so muß selbe so befunden werden, daß sie der Gesundheit der Zöglinge zuträglich, ihrem Wachsthum beförderlich, uud zugleich ihrem künftigen Staude mit der nothwendigon Rücksicht auf ihr Alter angemessen sey. §. 91. Ausser der Nahrung ist nichts, was besonders bey jungen Leuten einen so entschiedenen Einfluß auf die Ge- sundheit des Körpers hat, als Reinlichkeit. DieRegiments-Commandanten haben mit den Stabs- Officieren daher nicht nur auf die Reinlichkeit der Kleidungsstücke, sondern auch auf jene ihres Körpers , auf die Erhaltung ihrer Gesundheit, und auf die gute Pflege der erkrankten Knaben mir aller Strenge zu sehen. §• 92. Der Entzweck, daß die Knaben in diesem Institute zu geschickten und braven Unter-Officieren für die Armee V.d.Wirkungskreise der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. 29 Dbforge bei gimenti - GEorn- manbanteniniöe- treff ber GFtljal- tung bei (Bebau- béé, bet Btequift- ten, bei 23cttseu- gci unb ber9tein- litpfeit. Sem 9íeg.GEonu manbanten liegt eí gut cpgtibt ob, baf bie Änabett nacbber23orfcbrift unb gut geflcibet fepen. 2Bte bte 9tafj» rung f. biefe Knaben beffbaffcnfcprt foll. Ute Bieinlt'tb- feit ber Knaben, fowopl in ifjten ■SSlctbungiftücfen, öli jene íijteiíSőr- peri, wirb anem- pfoplen. SSie mit bent llnterridtte bee .Kn^benfűtgpgá'i- gen werben foll.