Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

Erhaltung der Montur, Rüstung und Waffen haben die Commandanten und Stabs - Officiere gleichfalls zu sehen, damit kein Mann, für welchen diese Pauschgelder bestimmt sind, auf die betreffende Reparaturen, oder Anschaffun­gen von seiner Löhnung, ober von feinem Verdienste un­ter irgend einem Vorwände etwas beytragen darf. §. 63. Da die Regiments-, Corps- und Bataillons - Adju­tanten geschickte, thätige , unermübete , und überhaupt solche Officiere seyn müssen, welche den Dienst im gan­zen Umfange kennen, Ordnung zu halten wissen, und ver­schwiegen und bescheiden sind; so haben die Commandan- ten und Stabs - Officiere bet; deren Fürwahl hierzu , mit der größten Vorsicht fürzugehen. §. 64. Z u Regiments' Profoßen soll der Regiments - Com- mandant nur solche Inländer, ober vertraute Ausländer Urner - Officiere fürwählen, welche von vorzüglicher Con- buite, von starkem Körperbau, vorsichtig, uneigennützig, ordentlich und entschlossen sind, somit zu dieser Charge die volle Angemessenheit haben. §. 65. Zu Privatdienern sollen die Commaubanten nur sol» che gemeine Leute vorstellen, die halb invalid sind, und an betten der Feuergewehrstanb am wenigsten verliert, die übrigens ledig und von guter (lonbuite seyn müssen. § . 66. Zu Tamburs sind vom Commanbanten nur rüstige und entschlossene Männer zu wählen und zu übersetzen, die bey einer feindlichen Affaire nicht allein den männli­chen Muth und die Tapferkeit eines jeden braven Solda ten besitzen, sondern anch durch ihre Trommelstreiche ben Murh der Truppe aus alle jene Seiten zu leiten wissen, wo dem Feinde der empfindlichste Nachtheil zugefügt wer­den bann. Sie müssen ausserdem auch eine besonders gute Scnbuite haben, nüchtern und ausrichtsam , und von V.d.Wirkungskreise der bet; d.Truppen angkst.Stabs-Off. 21 broné- CflAufajget* ber Jjaben b.ßom- manbantcn unb <3tctbé - Dfftciere uneblafjig ju fe­ljen. . 53íié Bet? $űtv Wftíjl bet 9tegi* menté-. Gotpé- unb 23fttatÜoné- ííbjutanten jube* 0bauten ifi. CFtgenftbnften eín.eé Síegimenté* íproföfjen. SBelcfce gemeine Ceute álé qjtitnt- bienet roejuftel' len fmb. SBelcbe Ceute ju Snmburé fűcju- Wúfjlen fmb ; fér- neteSigenftJjaften betreiben.

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