Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Mirkungskreise der bey d.Truppen angesi.Stabs-Off. i5 §. 45. Der Man» und das Pferd müssen immer so ausgerüstet scyn, um dort, wo es immer nothwendig wird, ohne ?lristand zum Dienste verwendet werden zu können. Die Commandanten und Stabs - Officiere haben darum unter eigener Haftung darauf zu sehen, daß für den Mann und das Pferd seine Gebühr, und in so weit diese erweislich nicht zureichen sollte, auch der hieran bewilligte Zuschuß in guter Qualität abgefaßt, und nach Erfordernis; ausgetheilt werde. §. 46. Bey einem Ausmarsch ins Feld müssen die besten Monturs-Sorten an den Mann ausgetheilt werden, daher auch die Commandanten der Gränz-Regimenter strenge verantwortlich bleiben, daß die Gränz-Häuser ihren aus- marschirenden Soldaten die besten Monturs-Sorten, die sie haben, mitgeben. §. 47; Damit bey der Abfassung der Montur und Rüstung immer mit der gehörigen Ordnung fürgegangen werde, haben die Commandanten immer einen mit der Monturs- Oekonomie bekannten Ober-Officier zu commandiren, und sie zu instruiren, daß sie nicht unbedingt alles zu übernehmen, sondern sich hierbei) an die Adjuftirnngs-Vorschrift und an die Eintheilung nach den vorgeschriebenen Klassen und Gattungen zu halten haben. §• 48. W enn die Truppen zugeschnittene Monturs-Sorten fassen, so haben die Commandanten dem Fassungs-Officier auch den Regiments-Schneider, oder sonst ein werkverständiges Individuum beyzuaeben, welches der Uebernah- me der gebührenden Sorten beyzuwohnen hat, damit nichr zu wenig, noch unrichtige Bestandtheile abgefaßt, der Monturs-Oekonomie - Commission nach der Fassung keine Anstände gemacht werden, überhaupt aber aller Willkühr Schranken geseht werde, indem es nach der geschehenen Unter eigene* Lüftung wirb be- nen (áommsnbítn- ten jut Cpfiisbt baf; bec SJíann unb b«6 íPfetb fo asifge- ruftet feijn, b«§ fte jeberjeit int Sienfte retwen- bet werben fön- nen. S5cnenm$ C?elb mi^mcirfctirenben Sruppett fonmen immer bie betten SKonturS-öotten ntitäugeben. tSS&i bte Com- manbant. ben 2ib- faffung tum SDion- tur* - unb 9tü» ftung?.(Sotten jit beobatbten önben. SEBaé íu Beoß. CUbten' fomntt , wenn íugefdmít- tene SUtontur* - ©orten aus ben Slicnturí* £>eio- nomte- ©pmmif- ftonen für bte ; Struppen abgesagt werben.