Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Mirkungskreise der bey d.Truppen angesi.Stabs-Off. i5 §. 45. Der Man» und das Pferd müssen immer so ausge­rüstet scyn, um dort, wo es immer nothwendig wird, ohne ?lristand zum Dienste verwendet werden zu können. Die Commandanten und Stabs - Officiere haben darum unter eigener Haftung darauf zu sehen, daß für den Mann und das Pferd seine Gebühr, und in so weit diese erweis­lich nicht zureichen sollte, auch der hieran bewilligte Zu­schuß in guter Qualität abgefaßt, und nach Erfordernis; ausgetheilt werde. §. 46. Bey einem Ausmarsch ins Feld müssen die besten Monturs-Sorten an den Mann ausgetheilt werden, da­her auch die Commandanten der Gränz-Regimenter strenge verantwortlich bleiben, daß die Gränz-Häuser ihren aus- marschirenden Soldaten die besten Monturs-Sorten, die sie haben, mitgeben. §. 47; Damit bey der Abfassung der Montur und Rüstung immer mit der gehörigen Ordnung fürgegangen werde, haben die Commandanten immer einen mit der Monturs- Oekonomie bekannten Ober-Officier zu commandiren, und sie zu instruiren, daß sie nicht unbedingt alles zu überneh­men, sondern sich hierbei) an die Adjuftirnngs-Vorschrift und an die Eintheilung nach den vorgeschriebenen Klassen und Gattungen zu halten haben. §• 48. W enn die Truppen zugeschnittene Monturs-Sorten fassen, so haben die Commandanten dem Fassungs-Officier auch den Regiments-Schneider, oder sonst ein werkver­ständiges Individuum beyzuaeben, welches der Uebernah- me der gebührenden Sorten beyzuwohnen hat, damit nichr zu wenig, noch unrichtige Bestandtheile abgefaßt, der Monturs-Oekonomie - Commission nach der Fassung keine Anstände gemacht werden, überhaupt aber aller Willkühr Schranken geseht werde, indem es nach der geschehenen Unter eigene* Lüftung wirb be- nen (áommsnbítn- ten jut Cpfiisbt baf; bec SJíann unb b«6 íPfetb fo asifge- ruftet feijn, b«§ fte jeberjeit int Sienfte retwen- bet werben fön- nen. S5cnenm$ C?elb mi^mcirfctirenben Sruppett fonmen immer bie betten SKonturS-öotten ntitäugeben. tSS&i bte Com- manbant. ben 2ib- faffung tum SDion- tur* - unb 9tü» ftung?.(Sotten jit beobatbten önben. SEBaé íu Beoß. CUbten' fomntt , wenn íugefdmít- tene SUtontur* - ©orten aus ben Slicnturí* £>eio- nomte- ©pmmif- ftonen für bte ; Struppen abgesagt werben.

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