Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Wirkuugskreise der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. i3 $• 3g. Wenn bey Untersuchung der Betten in den Kasernen von den Stabs - Offieieren wahrgenommen werden sollte, daß Betten zum Privat-Gebrauch genommen, auS den Casernen getragen, die Strohsäcke nicht alle Tage umge­wendet, das alte Stroh mit dem neuen vermengt, und dadurch der Strohsack zu stark angefüllt werde, die Bett- Fourniiuren nicht öfters ausgelüfter, ben Kindern darauf herum zu fahren gestattet, die Bett-Tücher zum Brot hoh­len , Tisch - und Schuhpupen gebraucht, unreine Ge­schirre darauf gesetzt, auf den Bettstätten Holz gespalten, zum Ausklopfen der Vetter spitzige und eckige Stöcke ge­nommen, oder sonst die Fournituren muthwillig verdorben werden, so haben die Stabs - Officiere derley Gebrechen zu bestrafen, und sogleich abftellen zu lassen. §. 4°­Die gute und zweckmässige Gebahrung mit dem Service liegt dem Stabs - Officier, und besonders demCom- mandanten einer Truppe ob, damit auf gar keinen Fall im ganzen ein Uebergenuß ausfalle, der sonst vom Schuldtra­genden im Anschaffungspreis vergütet werden müßte. Mas die Vcrtheilung des Services betrifft, so hat dieselbe täglich zu geschehen, daher solcher in jeder-Ka­serne in besonder« Behältnissen aufbewahrt werden muß. Zur Aufsicht hat der Commandant zwar einen -Ober- Officier zu bestimmen, allein es gehört doch zu der Ver­bindlichkeit der Stabs - Officiere, daß sie jeden Verkauf, und jede andere unrechtmäßige Verwendung an Holz zu verhindern, dagegen auch daraufzu sehen haben, daß der gemeine Mann hieran keinen Mangel leide. §. 4i­Sollte jedoch der Commandant einer Truppe sich die UeöerzeugUNg verschütt haben, daß mit der Gebühr das Auslangen bey aller Wirrhschaft nicht zu finden wäre, so hätte derselbe die Brigade-Untersuchung wegen einem mäßi­gen Zuschuß an Holz nachzusuchen. Wie selbe fürzu- gehen haben,wenn bey Untersuchun­gen mangelhafte Bett-Sorten in Vorschein font* Die Jute und zweckmäßige Ge­bahrung des Ser­vice- , Verkei­lung und Aufbe­wahrung dessel­ben liegt den Com- mandanten einer Truppe vorzüglich ob. Wenn ben rtTfit Wirthsckaft *■'«• sichtlich der Holz* gebühr dos Aus- langen nickt zu finden wäre, was selbe zu beobach­ten »aoen.

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