Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkuugskreise der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. i3 $• 3g. Wenn bey Untersuchung der Betten in den Kasernen von den Stabs - Offieieren wahrgenommen werden sollte, daß Betten zum Privat-Gebrauch genommen, auS den Casernen getragen, die Strohsäcke nicht alle Tage umgewendet, das alte Stroh mit dem neuen vermengt, und dadurch der Strohsack zu stark angefüllt werde, die Bett- Fourniiuren nicht öfters ausgelüfter, ben Kindern darauf herum zu fahren gestattet, die Bett-Tücher zum Brot hohlen , Tisch - und Schuhpupen gebraucht, unreine Geschirre darauf gesetzt, auf den Bettstätten Holz gespalten, zum Ausklopfen der Vetter spitzige und eckige Stöcke genommen, oder sonst die Fournituren muthwillig verdorben werden, so haben die Stabs - Officiere derley Gebrechen zu bestrafen, und sogleich abftellen zu lassen. §. 4°Die gute und zweckmässige Gebahrung mit dem Service liegt dem Stabs - Officier, und besonders demCom- mandanten einer Truppe ob, damit auf gar keinen Fall im ganzen ein Uebergenuß ausfalle, der sonst vom Schuldtragenden im Anschaffungspreis vergütet werden müßte. Mas die Vcrtheilung des Services betrifft, so hat dieselbe täglich zu geschehen, daher solcher in jeder-Kaserne in besonder« Behältnissen aufbewahrt werden muß. Zur Aufsicht hat der Commandant zwar einen -Ober- Officier zu bestimmen, allein es gehört doch zu der Verbindlichkeit der Stabs - Officiere, daß sie jeden Verkauf, und jede andere unrechtmäßige Verwendung an Holz zu verhindern, dagegen auch daraufzu sehen haben, daß der gemeine Mann hieran keinen Mangel leide. §. 4iSollte jedoch der Commandant einer Truppe sich die UeöerzeugUNg verschütt haben, daß mit der Gebühr das Auslangen bey aller Wirrhschaft nicht zu finden wäre, so hätte derselbe die Brigade-Untersuchung wegen einem mäßigen Zuschuß an Holz nachzusuchen. Wie selbe fürzu- gehen haben,wenn bey Untersuchungen mangelhafte Bett-Sorten in Vorschein font* Die Jute und zweckmäßige Gebahrung des Service- , Verkeilung und Aufbewahrung desselben liegt den Com- mandanten einer Truppe vorzüglich ob. Wenn ben rtTfit Wirthsckaft *■'«• sichtlich der Holz* gebühr dos Aus- langen nickt zu finden wäre, was selbe zu beobachten »aoen.