Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
i56 II. Hauptst ű ck. SBrtS ferner zu beobachten, wenn eine Verpackung inBereitschaftge- setzt wurde. Bezekchnung und Bemessung bei Pauschale hinsichtlich der Colli und Fässer, und welche Vorsichten dey Versendung der Charpien eintre- tép. eier bey der Verpackitng zugegen zu seyn, welcher nicht nur den Packzettel, sondern auch den Transport-Recipissen die Bestättigung beyzusetzen hat, daß die verpackten Sorten in gutem Stande, und in der vollen Anzahl übernommen worden seyen. §. 452. W enn nun eine Verpackung in Bereitschaft gesetzt wurde, wird es aufeine solche vorsichtige Einleitung durch die Versieglung oder Plumbirung der Packgefasse anzu-- kommen haben, damit der übernehmende Officier ohne Beschädigung des in Bereitschaft gesetzten ärarischen Gutes, und ohne nachtheiliger Verzögerung des Transports die Versicherung von aller Verantwortung in Rücksicht der Zahl der Sorten erhalte. Es können jedoch nur solche Sorten zum Transporte gewählt werden, welche in guten unverdorbenen Stande sich befinden, auf welches wie auf die Richtigkeit der Anzahl bey der commissionellen Verpackung ohnehin gesehen werden muß. Zur um so sichern Erreichung des Zweckes ist e5 riothwendig, daß der übernehmende Officier des Militär- Fuhrwesens auf die Anwendung aller jener Mittel aufmerksam gemacht werde, um widrigen Ereignissen, die während der Verführung eintreten können, gehörig zu begegnen. §. 453. Zur Vermeidung aller Irrungen sind die Colli und Fässer mit den Nummern des Transports zu bezeichnen, so daß auf jeden derselben das Nummer des Transports in römischen Zahlen, und der Nummer des Colli und Fasses mit deutschen Ziffern geschrieben werde. Für die Ueber- schreibung, und Nummeriruug derselben ist dem dazu bestellten Handlanger ein Pauschale von 1/8 kr. pr. Stück bemessen. B ey Versendung der Charpien tritt diese Vorsicht ein, daß keine, sie mögen bey einer MonturS-Commission