Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkungskreise der bey d. Truppen angcst.Stabs-Off. 9 §. 27. Wenn die Truppen auf dem Lande liegen, so haben die Truppen - Commandanten zu trachten, die armem, und zur Truppen - Bequartikung weniger angemessenen Dörfer, sowie auch einzelne ärmere Quartiere, wo der Soldat allerley Mängel ausgesetzt ist, in gutem Einvernehmen mit den Civil - Behörden gegen bessere und wohlhabendere, so weit es thunlich ist, zu vertauschen, in Fällen aber, wo militärischer und politischer Seirs sich über die Bestimmung der Quartieresgegenden und Ortschaften nicht vereinigt werden könnte, ist vom Truppen- Commandanten die umständliche Anzeige mit den babét) obwaltenden Gründen der General-Eommando - Entscheidung zu unterlegen. $. 28. Bey Truppen - Märschen haben die Commandanten eigene Officiere als Quartiermacher vorauszuschicken, um die Kreisämter und Orrschaften in voraus verständigen zu können, damit es der einrückendenMannschaft weder an guter, und hinlänglicher Unterkunft, noch an den erforderlichen Lebensmitteln auf der ganzen Route, welche sie betritt, fehlen möge. §. 29. Die Stabs - Officiere müssen die Compagnien und Escadrons in ihren Quartiers,Stationen öfter visitiren, und sich persönlich überzeugen, ob die erforderliche und zweckmäßige Unterkunft und Stallung vorhanden sepn, und ob gute Harmonie mit den Einwohnern bestehe. . §. 30. Auf die richtige Auszahlung der'Löhnung, und sonstigen Beyrrägen in Gegenwart eines Offiziers, und auf die vorgeschriebene Qualität, und Quantität der Naturalien, und des Services haben die Stabs-Offiziere ununterbrochen zu sehen, damit der Mann, und das Pferd in ihrer Gebühr nicht verkürzt, und alle Mißbräuche huidau- gehalten werden. Vorkehrungen b. Truppen-Com- Mandanten hin- sichtlich der Be. quarttcrung , in Fällen, wenn Truppen in Dar- ser verlege werden. WaS die Com. Mandanten bey Truppen. Marschen zu beobachten haben. Visitirung der Compagnien und EscadronS in ih- ren Quartiers. Stationen wrrd den StabS. Off«, eieren anempfoh- len. Wie bey ?luS. zahlung der Löh. nung und sonfti. gen Beiträge, dann der Natu« ralién und deS Services fürzuge. Ijm ist.