Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Pflichten d.Stabs-Off. bey denMont.Oek.Eommiss. 147 Extrakte selbst nicht richtig verfaßt und eingereicht werden können. Um den im System beabsichtigten Zweck einer richtigen Controlle in den Manipulationen zu erreichen, muß jeder Zuschneider nach vollendetem Schnitt dem con- trollirenden Beamten, der die Verschneidungsbücher zu führen hat, selbst, jedoch in Gegenwart des Manipula« kions-Officiers, seine Verschneidung, und respective Er­zeugung verläßig angeben. Zn der Leder-Manipulation sind zur Verminderung bet Schreiberey, und kürzcrn Uebersicht, die wöchentlich zu verfassenden Zahlungslisten nicht nothwendig anszu- weisen, sondern es kann in solcher nur, so wie es bey der Luch- und Leinen-Sorten - Manipulation geschieht, so­wohl das Schnittlohn der Meister beysammen, alS auch der Arbeitslohn der Gesellen Dankelweise berechnet, be­zahlt, und auf solche ?frt die wöchentliche Zahlnngsliste verfaßt werden, in welcher Hinsicht auch ein jedes sein be­stimmtes Nummer erhalten muß. §. 435, Z n Anbetracht der Nothwendigkeit, baß die Manip'u- lations, und Departements - Officiere in der Woche we­nigstens einen Tag frey haben muffen, an welchem sie ihre Manipulationen, und Magazine arrangieren, und reini­gen, und diebetreffenden Protocolle, und Vormerkungen in Richtigkeit bringen können, wird ausser dringenden Fäl* len an den Sonntagen von keinem Lieferanten, oder sonsti­gen Parteyen etwas angenommen, und es ist daher eine sol­che Einleitung zu treffen nöthig, daß zur Erreichung die­ses Entzweckes, und tim in allen Geschäfrstheilen eine gute Ordnung zu erzielen, durch die Mithafter und Ma- nipulations--Officiere die zur Commission arbeitende, und liefernde Eivil - Parteyen von der Nothwendigkeit dieser Anstalt verständiget, und sie von den gegründeten Ursa­chen überzeuat werden. Um überhaupt eine nähere Zusam- menwirkunq der Manipukations-Officiere mit dem controUl­kenden Beamten zu erreichen, müssen nicht allein alle »oH K * íffiie baSrutyete Sufßmmennnrfen bet Sííanipulfttt- on$*Dffiricre mit ben controíítren» ben 58eamte»t eriielen itf.

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