Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

120 II. Hauptstück. Wie fürzugehen, wenn vey Bear- Leitung der zugé- schnittenen Sor. ten nicht hinläng, liebe» Personale . vorhanden ifi. Was ein De- partement». Offi- cier hinsichtlich der von Civilisten ge. leisteten Guvste- Hungen ob. Bürg- schüft»-Urkunden «u beobachten Hat. bliebenen Rest, oder die zu givimtben Materialien und Sorten. Diese vermög Girirungs--)iusweis in Rest verbleiben­den Sorten werden von der Manipulation noch in demsel­ben Monathe an die betreffenden Magazine in Ausgabe gestellt, und von denselben in Empfang genommen, in dem darauf folgenden Monat aber von den Magazinen wieder an die Manipulation in Ausgabe gestellt, und von dersel­ben in Empfang genommen. Die Inventuren werden je- desmahl in Beyseyn des Feldkriegs - Commissars, eines Rechuungsführers und des Mithafters vorgenommen. §. 388. Die zugeschnittenen Sorten werden, in so weit es möglich ist, durch Militzer - Professionisten erzeugt, wenn aber das Milißer - Personale hierzu nicht hinreicht, so muß von der Monturs-Oekonomie-Commission bey dem Hofkriegsrathe angesucht werden, die zu erzeugenden Sor­ten durch Civilisten verfertigen lassen zu dürfen, weil die Civil-Arbeiter ein weit höheres Macherlohn fordern, als für die Militzer bemessen ist. Wenn sonach an Civilisten Arbeit erfolgt werden darf, so müssen dieselben Gutstehungen oder Bürgschafts-Ur­kunden beybringen; diese werden vom Commandanten ge­prüft, und wenn sie für zureichend befunden worden sind, so werden sie von dem Commandanten gefertiget und bey- gefügt: kann Arbeit erfolgt werden; ohne einer derley von dem Commandanten unterfertigten Gutstehung darf an Niemanden eine Arbeit hiuausgegeben werden. §. 38g. Diese Entstehungen werden von dem Departements« Officier sorgfältig aufbewahrt, und in chronologischer Ord« nung nummerirt. In dem Protocoll über die an Civili­sten zur Verfertigung hinausgegebenen Sorten erhält jeder Arbeiter sein paginirtes Blatt, sind demnach schon 3o Civil- Arbeiter vorhanden , so erhält der nachfolgende das Ai. Blatt, die Gutstehung wird mit demselben Nummer

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