Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

ii6 II. Haupt st ü ck. Bestimmung des Departem. Nro. ii. Inhalt des Oe- PartementsNr.12 und was Ley de­nen Manipulati­onen zu beobach­ten,wenn neueAn- f*-'fTtmgen Statt finden. §. 38o. Die Bestimmung des Departements Nro. 11 ist zur Tuch» und Leinen--Manipulation. §. 381. Das Departement Nro. 12 besorgt den Zuschnitt der Hemder, und die Verausgabung der zugeschnittenen Wäsch - Sorten. Zn denen Manipulationen darf nichts ohne Befehl des Commando erzeugt werden; alles zu erzeugen anbe- fohlene wird in das in jeder Manipulation befindliche An- schaffungs - Protokoll eingetragen, und hierüber werden genaue Vormerkungen gehalten. Sooft eine derley neue Anschaffung erfolgt, muß der Manipulations-Officier, ober Rechnungs-Beamte sogleich die hierzu nothwendigen Ma­terialien berechnen, und in denen Magazinen Nachfragen, ob die hierzu nöthigen.Materialien, und Sorten vorhan­den sind, um selbe abfassen zu können, oder aber wegen dessen Anschaffung dem Commando die Meldung zu er­statten. Ist zur Erzeugung der aubefohlenen Sorten alles, oder auch nur ein Theil vorhanden, so wird daS erforder­liche mittelst eines von dem Departements -Officier, und dem Mithafter unterfertigten Gegenzettel von denen be­treffenden Magazinen abgefaßt. Sind sodann die abver­langten Materalien und Sorten in dem betreffenden De­partement vorgerichtet, abgemessen, oder abgezählt, und aufgenommen, so werden selbe durch die Milcher - Pro- fessioniften daselbst abgeholt, und in die Manipulation gebracht, wo dieselben wieder überzählt, und die Mate­ralien in Gegenwart des Mithafters in dem Aufnahms- Protocolle aufgenommen werden; zeigen sich Anstände, so wird der Officier, von welchem daS Materiale abgefaßt worden ist, herbeygerusen, das ganze Materiale noch- mahls aufgenommen, und nach gänzlicher lieberem ftim« mutig in die Vorraths - Kammer der Manipulation ge­bracht.

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