Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
Beobachtungen bey Verwahrung beS Leders. Untersuchung der rauhen Kalb- und Lämmerfelle wird anempfohlen, und wie Hier- bey fürzugetzen. len, zugeschnittene und zusammengesetzte Pelzbräme, ganze Bärenhäute, und zugeschnittene Grenadier - Mützen, Brä- me, alle Gattungen neuer und alter Leder-?lbfälle, lederne Kamaschen-Knöpfe, dann alle zugeschnittene Bestandteile zu Schuh und Stiefel aufbewahrt werden. ft. 345. D ie Verwahrung des Leders und Rauhwerkes erfordert große Aufmerksamkeit. Wird Leder eingeliefert, welches nicht ganz ausgetrocknet ist, so muß selbes entweder in der freyen Luft, oder an der Sonne vorher abgetrocknet werden, denn sonst würde nicht nur der Schade entstehen, daß nach einiger Zeit jede Haut um 1 bis 2 Pfund weniger wiegen würde, sondern man läuft auch Gefahr, wenn ein derley nasses Leder eingeschlichtet wird, daß selbes schon in einigen Tagen warm, und am Ende ganz brennend wird, wodurch das ganze Haus Gefahr laufen könnte, und wenn es noch recht gut hergeht, so ist doch das ganze, welches in der Stellage eingeschlichtet ist, verloren, denn bey Ausräumung einer solchen Stellage wird man höchstens einige Stücke noch brauchbares Leder finden, daS übrige wird aber nur eine Art Pech, und zu nichts mehr anwendbar, und wenn auch bey der Uebernahme das Pfundsohlen-, Ober- und Terzen - Leder ganz trocken ist, so wird man doch finden, wenn vieles aufeinander liegt, daß es in einigen Monathen ganz schimmlich wird, es ist daher nothwendig, daß dieses Leder alle Jahre ein Paarmahl abgebürstet werde. §. 346. Die rauhen Kalb- und Lammerfelle müssen immer untersucht werden, ob sie nicht warm sind, oder wenn viele aufeinander liegen, so werden dieselben ganz heiß, es müssen daher niemahls zu viele aufeinander geschlichtet, und solche ganz mit Emballage - Leinwand eingenäht werden, damit den Insekten der Zugang verhindert wird; am besten ist es, wenn derley rauhe Felle in Kisten oder Ver102 II. Hauptst ü ck.