Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 24. 1986-1988 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1990)

Szemle – Rundschau - Kiss Attila: Über einige chronologischen, siedlungsgeschichtlichen und geschichtlichen Fragen des 10–11. Jahrhunderts. p. 197–209.

Alba Regia, XXIV, 1990 A. Kiss ÜBER EINIGE CHRONOLOGISCHEN, SIEDLUNGSGESCHICHTLICHEN UND GESCHICHTLICHEN FRAGEN DES 10.-11. JHS. (Erwiderung auf die „Bemerkungen. .." von I. Bona) I. EINLEITUNG 1. Allgemeine Bemerkungen Über mein Buch, abgegeben dem Verlag der Ungarischen Akademie der Wissenschaften im Jahre 1976 und endlich her­ausgegeben im Jahre 1983 (Kiss 1983a), sind fast gleichzeitig vier Buchbesprechungen erschienen (Bona 1984b; Kovács 1984; Mesterházy 1984; Fodor 1985b). Mit ihrer - in unserer archäo­logischen Literatur üblichen - Objektivität und ihren auf wissen­schaftlichen Angaben beruhenden Bemerkungen leisten m.E. die Schriften von I. Fodor, L. Kovács und K. Mester­házy jedenfalls Vorschub den Forschungen bzgl, des 10.—11. Jh., selbst wenn ich mit ihnen in gewissen Fragen nicht einverste­hen kann. Die Schrift von I. Bona enthält aber derart irr­tümliche Angaben und unterstellt mir wiederholt meinem Origi­naltext derart verblüffend entgegengesetzte Behauptungen, daß ich die Beantwortung seines Artikels für begründet halte. Ur­sprünglich war meine Erwiderung der Spalte 'Discussio' der Acta ArchHung (wo auch der Text von I. Bona, als 'Discussio' erschienen ist) zugedacht, doch hatte ich dazu - wegen Raum­mangel - keine Möglichkeit. Charakter und Umfang meiner Antwort werden auch durch den Umstand bestimmt, daß das umstrittene Buch in ungari­scher Sprache veröffentlicht wurde ; da aber I . В ó n a in gar manchen Fällen nicht damit diskutiert, was der ungarische Ori­ginaltext enthält, sondern mit einem Phantombild, welches er sich vom Text tendenziös zurechtgelegt hat, sehe ich mich stel­lenweise gezwungen, meinen abgedruckten Originaltext zu zitie­ren. 2. Zur Frage der Durchlaufzeit in Druckerei und Verlag Eine Frage, die nicht nur meine Arbeit betrifft, sondern ganz allgemein gestellt werden kann : Was kann und darf vom Verfas­ser einer heutigen archäologischen Monographie verlangt wer­den unter den in Ungarn z. Zt. herrschenden Verhältnisse der wissenschaftlichen Buchedition? Beim Verlag der Akademie verlief nämlich - meines Wissens- im Falle fremdsprachiger archäologischer Werke zwischen der Abgabe des Manuskripts und dem Erscheinen des Buches in letzter Zeit ein rundes Jahr­zehnt (FÜLEP 1984, KEMENCZEI 1984), heute sogar noch mehr (BÁLINT i.D.), doch auch bei ungarischsprachigen Werken, wie etwa meinem Buch, beträgt das Interval 6 bis 7 Jahre. Somit sind die Autoren gezwungen, an ihrem (bereits abgegebenen Manu­skript 7-10 oder noch mehr Jahre lang herumzuflicken, es zu korrigieren und umzuschreiben (von vornherein ein Unsinn, denn die mittlerweile angehäuften, unpublizierten oder veröf­fentlichten Angaben up-to-date einzufügen ist nun dich ein Ding der Unmöglichkeit), oder aber sie müssen das Manuskript mit dem Jahr der Abgabe abschließen und damit auf jede spätere Angabe verzichten. Ich wählte die zweite Möglichkeit. Dement­sprechend sind all jene kritischen Bemerkungen und „Bemänge­lungen", die aufgrund der literarischen Angaben der Jahre 1976-1985 (!) in der Kritik von L. Kovács bzw. I. Bona vorkommen (B. M. Szőke - Vándor 1976a; 1976b; VAZAROVA 1976; Györffy 1977; Vinski 1977-78; BAJALOVIC-HADZI-PESIÓ 1977; Koperski - Parczewsky 1978; Bona 1978; Lovag 1979; Szabó 1980; FEHÉRTÓI 1983; HOREDT 1984; Rejholcová-Kolni­ková 1985 cit: Kovács 1984 und Bona 1984b), eigentlich nicht an den Verfasser adressiert, sondern gelten jener absurden Situa­tion, die für die Herausgabe archäologischer Monographien zunehmend bezeichnend ist. II. ALLGEMEINE FESTSTELLUNGEN VON I. BONA In seiner Einleitung regte I. Bona (1984b, 283-284) fol­gende Gedanken an: 1. Der Wettkampf zwischen den Autoren der Komitate Sza­bolcs-Szatmár, Hajdú-Bihar und Baranya um die Urheberschaft des ersten Corpus-Bandes endete mit dem Sieg von Baranya, ermöglicht dadurch, daß dieses Komitat schwächer als mittel­mäßig durchgeforscht sei, während die beiden anderen Komita­te mehr als je 150 Fundorte aufweisen könnten. Dazu läßt sich folgendes sagen: Das Manuskript meiner Arbeit wurde am 3. Mai 1976 dem Verlag der Akademie übergeben und ist am 11. März 1986 im Druck erschienen. Als diese Zeilen geschrieben wurden, im Som­mer 1986, waren die Bände der Komitate Szabolcs-Szatmár und Hajdú Bihar noch immer nicht fertig. Dazu Fodor : „...das Material des Bandes des Komitats Szabolcs-Szatmár mit den meisten reichhaltigen Grabfunden wartet schon seit Jahren in halbfertigem Zustand auf die Wiederbelebung der Arbeitslust seiner beiden Autoren..." (1985b, 244). Von einem Wettkampf konnte also gar keine Rede sein. I . Bona argumentiert mit der Zahl der Fundorte - aber ungenau. K. Mesterházy, Verfasser des Bandes des Komitats Hajdú-Bihar, weiß nämlich nur von ungefähr 60 Fundorten... (1984). 2. Das bisherige Niveau des Durchforschtseins des Komitats Baranya, meint I. Bona, sei gar wenig geeignet, um (da­raus) Schlüsse von größerer Tragweite aus die Siedlungsge­schichte, die Datierung und die ethnischen Verhältnisse zu zie­hen. Damit bin ich so sehr einverstanden, daß ich bereits in mei­nem Buch folgenden Satz zu Papier gebracht habe, der, mit so vielen anderen Sätzen, der Aufmerksamkeit von I. Bona anscheinend entgangen ist: „... unsere gegenwärtigen archäolo­gischen Angaben reichen nicht zur Untersuchung der Siedlungs­geschichte und der ethnischen Verhältnisse des Komitats Bara­nya im 10.—11, Jh., sondern sind nur zur Ausschließung eines Teiles der theoretisch in Betracht kommenden Möglichkeiten geeignet." (Kiss 1983a, 275) Im Unterschied zu Bona be­zeichnete Kovács (1984, 278) das Komitat Baranya aller­dings als ein „archäologisch gut durchgeforschtes Komitat," Wobei man sich tatsächlich darüber unterhalten könnte, welche Angabenmenge, welches qualitative und quantitative Niveau des Durchforschtseins man brauchte, um die Siedlungsge­schichte einer gewissen geographischen Einheit aufzuzeichnen, zumal ja dies - aufgrund der jeweils verfügbaren Angabenmenge - nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht einer jeden Archäologen-Generation ist. Zugleich müssen wir jederzeit damit im klaren sein, daß die 197

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